Die Kirchenverwaltung wird von der Pfarrgemeinde für sechs Jahre gewählt und hat die Aufgabe, das Kirchenstiftungsvermögen entsprechend den kirchlichen und staatlichen Vorschriften gewissenhaft und sparsam zu verwalten.
Dazu gehören unter anderem die Erstellung des Haushaltsplans sowie die Überwachung des beschlossenen Budgets, die Entlohnung kirchlicher Mitarbeiter/-innen, der Unterhalt von Gebäuden, Beschaffung und Unterhalt von Inneneinrichtungen, Ausstattung der Diensträume, Abschlüsse von Arbeits- und sonstigen Verträgen sowie Beantragung von Zuschüssen.
Der Kirchenverwaltung obliegt die Beratung und Entscheidung über durchzuführende Baumaßnahmen und über die Verwendung der freiwilligen Zuwendungen. Alle Aufgaben sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt.